Vergehen am Steuer

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    Es gibt 15 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Y2R-KO.

    • Vergehen am Steuer

      Muss hier mal einen Thread aufmachen, der später auch gerne von anderen genutzt werden kann. Habe nämlich eine ziemlich wichtige Frage an euch:

      Der Sachverhalt:

      Wenige Meter vor meiner Schule ist ein Kreisel, wo heute morgen die Polizei stand. Ich bin mit dem Auto dort langgefahren, richtige Geschwindigkeit, habe auch geblinkt. Plötzlich parkt die Polizei neben mir und fragt mich ob ich weiß warum sie mich anhalten. Da ich mich meiner Meinung nach korrekt verhalten hatte und vermutete, dass sie nur meinen Führerschein sehen wollten, machte ich ein Späßchen und meinte sie hätten mich angehalten weil ich so jung aussehe. Der Spaß war dann schnell vorbei, denn einer der Beamten meinte ich hätte während der Fahrt telefoniert bzw. das Telefon am Ohr gehabt. Bin so ziemlich aus allen Wolken gefallen und entgegnete ihm, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Der Beamte erwiederte, dass ich die Polizei ruhig anlügen könne, sich dies jedoch nicht zu meinem Vorteil entwickeln würde. Ich habe daraufhin den zweiten Beamten gefragt ob er es ebenfalls gesehen hat und dieser sagte eindeutig "Nein", er habe jedoch nicht auf mich geachtet. Als ich den Beiden dann meine Telefonliste gezeigt habe, wo der letzte Anruf am gestrigen Abend getätigt wurde, hat man mir vorgeworfen ich hätte den Anruf schnell gelöscht und das Handy in die Ablage gelegt. Daraufhin meinte ich, dass man sicherlich beim Anbieter prüfen kann ob ich telefoniert habe. Der Beamte meinte dann, dass ich dies bei meiner Anhörung (?) vorführen kann. Nachdem er sich Straße und Name notiert hat sind die Beiden auch wieder gefahren.


      Meine Fragen:

      Erstens: Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird man dem Beamten glauben oder muss er seine absolut abwegige Vermutung auch beweisen können?

      Zweitens: Im Internet lese ich etwas von 40 € Bußgeld und einem Punkt. Normalerweise wird einem dann doch angeboten die 40 € sofort zu zahlen? Hatte ich mal bei einem Rangier-Unfall.

      Drittens: Komischerweise hat der Beamte meine Daten nicht per Funk durchgegeben, wie das normalerweise üblich ist. Muss man das machen und warum sollte eine Anhörung für solch ein "Vergehen" stattfinden?

      Vielleicht können mir hier ein paar angehende Polizisten helfen, um mir die Sache mal etwas genauer zu erklären.
      "When you want to succeed as bad as you want to breathe, then you'll be successful"
    • RE: Vergehen am Steuer

      Original von Y2R-KO
      Meine Fragen:

      Erstens: Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird man dem Beamten glauben oder muss er seine absolut abwegige Vermutung auch beweisen können?

      Zweitens: Im Internet lese ich etwas von 40 € Bußgeld und einem Punkt. Normalerweise wird einem dann doch angeboten die 40 € sofort zu zahlen? Hatte ich mal bei einem Rangier-Unfall.

      Drittens: Komischerweise hat der Beamte meine Daten nicht per Funk durchgegeben, wie das normalerweise üblich ist. Muss man das machen und warum sollte eine Anhörung für solch ein "Vergehen" stattfinden?

      Vielleicht können mir hier ein paar angehende Polizisten helfen, um mir die Sache mal etwas genauer zu erklären.


      Bin kein angehender Polizist, aber da kann ich helfen ;)

      1. Er muss als Zeuge aussagen und normalerweise braucht er dafür auch einen weiteren Zeugen, also seinen Kollegen, vor allem, wenn hier das Vergehen nicht zugegeben wird.

      2. Es sind 40€ plus Punkt. Dies kann man nicht sofort bezahlen, da es eine offizielle Anzeige sein muss, wenn es über einen gewissen Betrag geht. Das heißt es geht den offiziellen Weg mit Anklage über Staatsanwalt, die man dann wiederrufen muss, oder bezahlen. Zu den 40 kommt dann noch die Bearbeitungsgebühr hinzu und man liegt zwischen 60 und 70 Euro am Ende. Sofortkasse ist bei diesem Vergehen nicht möglich, da es eine Ordnungswiedrigkeit mit Anzeige ist!

      3. Was er mit deinen Personalien macht, ist seine Entscheidung, er muss seinen Bericht und seine Anzeige schreiben. Wenn er keinen Grund sieht, dich durch die Wache überprüfen zu lassen, muss er das meines Wissens auch nicht.
      Eine Anhörung findet dann statt, wenn du die Strafe nicht annimmst. Das heißt du bekommst jetzt dann Post mit der Beschuldigung, dass du während der Fahrt telefoniert hast und er gibt sich als Zeugen an. Diesem Schreiben liegt dann eine Ausfertigung bei, mit Zahlungsschein und Wiederrufsmöglichkeit. Du füllst also aus, dass du nicht gefahren bist und über den Einzelanrufnachweis deiner Telefongesellschaft kannst du dann bei einer Anhörung beweisen, dass du nicht telefoniert hast. Ist zwar ein Rattenschwanz, aber ich würde mir das nicht bieten lassen!!
      Denn 70 Euro haben und nicht haben, ist da ja auch so eine Geschichte!! Und einen Punkt einfach annehmen würde ich auch nicht, wenn ich nix gemacht hätte!
      letztlich entstehen für dich dann ja keine weiteren Kosten, die würde dann die Staatskasse tragen, wegen Falschanschuldigung! Einfach nicht nachgeben, du hast alles auf deiner Seite!!
    • RE: Vergehen am Steuer

      Original von Double F
      Eine Anhörung findet dann statt, wenn du die Strafe nicht annimmst. Das heißt du bekommst jetzt dann Post mit der Beschuldigung, dass du während der Fahrt telefoniert hast und er gibt sich als Zeugen an. Diesem Schreiben liegt dann eine Ausfertigung bei, mit Zahlungsschein und Wiederrufsmöglichkeit. Du füllst also aus, dass du nicht gefahren bist und über den Einzelanrufnachweis deiner Telefongesellschaft kannst du dann bei einer Anhörung beweisen, dass du nicht telefoniert hast. Ist zwar ein Rattenschwanz, aber ich würde mir das nicht bieten lassen!!


      Erstmal vielen Dank für deine Antwort Flo! :)

      Ich weiß nicht ob du es falsch formuliert hast oder ich, aber ich saß am Steuer... allerdings mit beiden Händen am Lenkrad und demnach habe ich auch nicht telefoniert!

      Was ich vergessen hatte zu erwähnen ist, dass ich momentan in der Probezeit bin. Durch verschiedene Berichte aus dem Internet lässt sich jetzt nicht erkennen ob das zu einer Verdoppelung der Probezeit auf 4 Jahre führen würde, Führerscheintentzug oder eine Verdoppelung auf 4 Jahre erst beim Zweiten vergehen. Weißt du da vielleicht auch bescheid?

      Eigentlich hatte ich ja gehofft, dass die sich vielleicht einen Spaß machen, aber dem scheint doch nicht so zu sein. Ist auch wirklich frech, wie man dermaßen Lügen kann und mich dann beschuldigt.

      Wäre ein Nachweiß des Mobilfunkanbieters, dass ich nicht telefoniert habe genug um seine Aussage zu widerlegen?
      "When you want to succeed as bad as you want to breathe, then you'll be successful"
    • RE: Vergehen am Steuer

      Original von Y2R-KO
      Wäre ein Nachweiß des Mobilfunkanbieters, dass ich nicht telefoniert habe genug um seine Aussage zu widerlegen?

      Wenn nicht nur die abgehenden sondern auch die ankommenden protokolliert werden, dann seh ich das schon als DAS Beweisstück an. Er sagt du hast telefoniert, Telekom sagt du hast nicht ... na, was will er dann gesehen haben? ;)
      Wenn Frauen sich für Männer ausziehen, dann ist das ihre Bestimmung. Wenn sich Männer für Frauen ausziehen, dann ist Waschtag!! ^^

      Früher bekam man eine Frau, die kochen konnte wie deine Mutter. Heute bekommst du eine Frau, die saufen kann wie dein Vater. :pfeif:
    • FF hat völlig Recht! Sowas kann man nicht auf sich sitzen lassen, falls du überhaupt noch was von denen hörst - denn die Aussage des Einzelnen Polizisten muss nicht unbedint ausreichen.
      Wenn du natürlich mithilfe der Telefongesellschaft eindeutig beweisen kannst, dass du nicht telefoniert hast, umso besser.
      Aber das wäre ja noch schöner, wenn einem einfach so was angehängt werden könnte.
      Wenn du möchtest kann ich mal einen befreundeten Polizisten fragen, was man da vielleicht noch machen kann.
      WWE Tippspielsieger 2013!
    • Mir war schon klar, dass du da nicht telefoniert hast, das hab ich ja aus dem Ganzen auch raus gelesen. Wenn du nicht telefoniert hast, kann es dir auch keiner anrechnen. Sie sind ja immer noch in der Beweispflicht und da reicht dann eine Aussage des einzelnen Polizisten nicht aus!! Da bin ich mir sehr sicher und da kannst auch beruhigt sein. Einfach abwarten was kommt und dann den normalen Weg gehen. Vielleicht ist ja auch ein Rechtsanwalt in der Freundesliste der Familie. Das kommt dann auch immer gleich gut, wenn da was kommt. Telefongesellschaft kannst ja auch gleich mal anrufen, damit für diesen Tag das alles zugeschickt wird, wenn es sein muss. Einfach mal anfragen. Sollte kein Problem für die sein denk ich mal!!

      Probezeitverlängerung gibts für sowas, meines Wissens, nicht. Das wäre dann glaube ich erst bei schwereren Vergehen und nicht wegen einer Ordnungswiedrigkeit, aber da bin ich mir jetzt auch nicht ganz sicher... :winke:
    • Echte Frechheit, aber da stehst du definitiv auf der Seite des Rechts, mach dir da also mal keine Sorgen dass da was auf dich zukommt. Ich weiß nicht inwiefern man gegen so eine eindeutige Falschanschuldigung Gegenanzeige aufgeben kann, da du ja jetzt auch deswegen einiges an Ärger und Umständen hast, aber zahlen wirst du definitiv nichts müssen.
      Wegen der Probezeit ist das so, dass sie verlängert wird, wenn man einen Punkt bekommt, egal welches Vergehen. Bin ich mir eigentlich zu fast 100% sicher, da ich ebenfalls mal zu Unrecht beschuldigt wurde, an einer Verkehrswiedrigkeit beteiligt gewesen zu sein. Da meinte die Polizei auch sowas, dass es bei einem Punkt auf jeden Fall eine Verlängerung gäbe, egal ob schweres Vergehen oder eine Kleinigkeit.
      "The bird of Hermes is my name, eating my wings to make me tame."
    • Das ist ja mal ein Witz... Oh man, ich will gar nicht wissen was ich zu dem gesagt hätte... Mir würde es wohl so ergehen wie JarcV, wäre wohl durch Telekom freigesprochen worden, doch dann wegen Beamtenbeleidigung angeklagt ;) Wobei man das ja auch als Affekthandlung bezeichnen könnte oder? ;)
      "Wenn ich schon in eine Zwangsjacke muss, soll sie von Armani sein"

      W alk
      W ith
      E lias
    • Die perfekte Line wurde ja schon hier genannt:

      Ruf einfach heute bei deinem Telefonanbieter an. Lass dir das protokollieren, dass du nicht telefoniert hast. Guck, ob überhaupt was kommt. Wenn was kommt, leg den Wisch vor. Fertig.

      Auch Männer in Grün machen Fehler. ;)

      Normalerweise würde' ich sagen, reg dich nicht so auf, aber in der Probezeit versteh ich das voll und ganz. Aufbauseminar kostet mehrere hundert Euro und das hast du schneller als dir lieb ist.
      "I hate bottle episodes!" - Abed Nadir
    • Unser Feund und Helfer... :pfeif:
      Und auch wenn Ich hier Illusionen zerstören muss, aber Polizeiaussagen haben einen deutlich höheren Stellenwert als Aussagen von Zeugen und nochmal höher als die des Beschuldigten. (Zumindest in der ersten und zweiten Instanz)
      Interessant wäre, was der andere Polizist dann letztlich wirklich zu Protokoll gibt.
      Du musst dir aber keine Sorgen machen, weil du ja einen Einzelverbindungsnachweis als Beweis hast, dass du nicht telefoniert hast. Und Probezeitverlängerung ist auch nicht möglich.
      [SIZE=3]Anti-Wolfsburg-Fanclub Mitglied! [/SIZE]



      [SIZE=4]Danke Duanne [/SIZE]
    • Es wurde dneke ich schon sehr viel Gutes und hilfreiches gesagt.

      Was ich noch empfehlen würde: Natürlich könnte der Polizist dann behaupten, dass du möglicherweise mit einem anderen Telefon telefoniert hast als mit dem, auf das dein Vertrag läuft. Weise also am besten auch deine bestehenden Verträge nach bzw. dass du nur diesen einen besitzt.
    • Vielen Dank für eure Beiträge! Alle sehr hilfs- und aufschlussreich! :)

      Mir ist natürlich auch grade noch aufgefallen, dass ich eine Freisprecheinrichtung im Auto habe, das wäre auch ein Argument was eindeutig dagegen spricht :D

      Ansonsten wird mein Vater das über den Anwalt regeln, natürlich war ich nicht schlau genug um mir Kennzeichen des Wagen und die Dienstnummern geben zu lassen. :wut:
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      Wie oben schon gesagt, muss man auch nichts direkt vor Ort zahlen, kommt also als Postsendung nach Hause, sprech da aus Erfahrung :pfeif: . Kann ja mal meinen letzten Bescheid rauskramen, wenn da was nützliches drin steht, teil ichs dir noch mit. Jedenfalls hab ich damals 65 € geblecht :/:
    • Original von Adios
      Würd mich jetzt schon interessieren, ob schon was rauß gekommen ist ;)


      Endete im Endeffekt so, dass ich einen Punkt bekommen habe und 65€ Bußgeld zahlen musste, da der Anwalt meinte, dass sich an der Sache nichts machen lässt - shit happens.

      Heute allerdings wieder eine "nette" Situation gehabt. Ich war auf einer zwei spurigen Landstraße die ganz rechts noch eine Busspur hat. Als ich an einer Ampel zu stehen kam, wo man links abbiegen kann, dann die Spur hat die grade aus geht und rechts die Bussspur die ebenfalls grade aus geht, kam neben mir ein Auto zum stehen - auf der Busspur.

      Ich saß also mit zwei Freunden im Auto auf der Spur die geradeausführt und wartete an der Ampel, während der ältere Herr neben mir auf der Busspur stand. Als grün war dachte ich mir, nichts wie weg hier, damit der Mann schnell wieder auf meine Spur kann, doch er fuhr genauso so schnell wie ich an, sodass wir uns vielleicht zwei, drei Sekunden ein "Rennen" lieferten. Ich fuhr danach mit 100 weiter, er mit 60. Dann kam ich an einer weiteren Ampel zum stehen und er musste diesmal rechts abbiegen. Er machte das Fenster runter und redete irgendetwas vonwegen das ich Linksabbieger nicht die Spur wechseln soll... Polizei... blabla.

      Meine Frage an euch: Was passiert, wenn er nun behauptet, dass ich als Linksabbieger in den Moment wo die Ampel auf grün schaltet, los gefahren bin und dann auf seine Spur kam? Damit hätte ich ja die durchgezogene Linie überquert. Steht dann Aussage gegen Aussage oder wie sieht das aus?
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