Also nachdem der Ausmaß des Beurteilungsspielraums klar ist, den die Schiedsrichter haben, muss ich doch sagen, dass man fast jede Szene so beurteilen kann, wie es einem gerade passt.
Es ist eigentlich alles Definitionssache und ich finde es geradezu sträflich, wie allein die Schiedsrichter in ihren Entscheidungen gelassen werden - auch einfach durch ein sehr undeutliches Regelwerk.
Bei der auch wirtschaftlichen Relevanz, die ein Sport wie Fußball genießt, kann man sich eigentlich kein so ungenaues Rechts- und Regelsystem mehr leisten.
Ein kleines Beispiel um das zu verdeutlichen. Ich glaube hier wurden im Zusammenhang mit Nani zwei Begriffe schon gebracht, die ich gerne mal strafrechtlich gesehen abgrenzen möchte.
Die Begriffe sind Grobe Fahrlässigkeit und das Billigend in Kauf nehmen.
Machen wirs uns erst einmal einfach.
Die juristische Definition für Grobe Fahrlässigkeit ist:
Grob fahrlässig handelt wer die im Verkehr gebotene Sorgfalt mehr als nur unerheblich außer Acht lässt.
Billigend in Kauf nehmen ist allerdings schon eine Vorsatzform, nämlich nach fachterminus "dolus eventualis."
Heißt für ersteres würde man nach Strafrecht lediglich nach Fahrlässigkeitsdelikten (im Falle eines Tötungsdelikts z.B. Fahrlässige Tötung) bestraft werden.
Hat man allerdings Eventualvorsatz (Billigend in Kauf nehmen), kann man wegen vollendeter Tötung verurteilt werden.
Allein an diesem Beispiel zeigt sich doch die Diskrepanz und die Auslegungsprobleme.
Subsumiert man jetzt den Nani Sachverhalt unter die beiden Definitionen, kommt man wohl dazu, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, aber nicht mit Eventualvorsatz auf rohes Spiel oder auf die Verletzung eines Gegenüber.
Ich sehe hier also auch ein großes allgemeines Problem, dass dringend geklärt werden sollte.
Es ist eigentlich alles Definitionssache und ich finde es geradezu sträflich, wie allein die Schiedsrichter in ihren Entscheidungen gelassen werden - auch einfach durch ein sehr undeutliches Regelwerk.
Bei der auch wirtschaftlichen Relevanz, die ein Sport wie Fußball genießt, kann man sich eigentlich kein so ungenaues Rechts- und Regelsystem mehr leisten.
Ein kleines Beispiel um das zu verdeutlichen. Ich glaube hier wurden im Zusammenhang mit Nani zwei Begriffe schon gebracht, die ich gerne mal strafrechtlich gesehen abgrenzen möchte.
Die Begriffe sind Grobe Fahrlässigkeit und das Billigend in Kauf nehmen.
Machen wirs uns erst einmal einfach.
Die juristische Definition für Grobe Fahrlässigkeit ist:
Grob fahrlässig handelt wer die im Verkehr gebotene Sorgfalt mehr als nur unerheblich außer Acht lässt.
Billigend in Kauf nehmen ist allerdings schon eine Vorsatzform, nämlich nach fachterminus "dolus eventualis."
Heißt für ersteres würde man nach Strafrecht lediglich nach Fahrlässigkeitsdelikten (im Falle eines Tötungsdelikts z.B. Fahrlässige Tötung) bestraft werden.
Hat man allerdings Eventualvorsatz (Billigend in Kauf nehmen), kann man wegen vollendeter Tötung verurteilt werden.
Allein an diesem Beispiel zeigt sich doch die Diskrepanz und die Auslegungsprobleme.
Subsumiert man jetzt den Nani Sachverhalt unter die beiden Definitionen, kommt man wohl dazu, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, aber nicht mit Eventualvorsatz auf rohes Spiel oder auf die Verletzung eines Gegenüber.
Ich sehe hier also auch ein großes allgemeines Problem, dass dringend geklärt werden sollte.
WWE Tippspielsieger 2013!
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