Polizei anklagen?

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    Es gibt 7 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von DarkSavier.

    • Polizei anklagen?

      Ich hab eine etwas ungewöhnliche Frage.
      Ich wollte eben mit nem Kumpel in nen Club, wurd aber nicht rein gelassen, weil ich trotz überwiegender Nüchternheit angeblich betrunken war. "Sorry, dass der Boden hoch stand und ich über ne Kante gestolpert bin...". Statt höflich zu bleiben, wurde ich vom Türsteher mehrfach weggeschubst, bis ich irgendwann das Gleichgewicht verlor und hinfiel.
      Da ich als Kampfsportler weiß wie man fällt, hab ich keine Verletzung davon getragen. Das Resultat war, dass der Clubbesitzer auf Wunsch des Türstehers die Polizei rief.

      Aber anstatt eine Anzeige gegen den Türsteher wegen versuchter Körperverletzung durchzubringen, wurde mir von diesen ein "Platzverweis" erteilt, da ich das Clientel des Clubs stören würde. Angeblich hätte ich auch rumgebrüllt, was schlichtweg nicht stimmt.

      Ich wies die vom Türsteher gerufene Polizei zwar darauf hin, dass ich mehrfach weggeschubst wurde und mich auch nicht auf den Füßen halten konnte, das Resultat war aber, dass ich "Hausfriedensbruch" begehen würde, indem ich auf dem Bordstein mitten in der Stadt blieb, auf dem ich vom Türsteher rumgeschubst wurde.

      Das Resultat war, dass ich den Ort verlassen musste, bevor ich eine Anzeige bekommen hätte. Die Türsteher und Clubbesitzer hätten zwar keine Rechte über den Bordstein, ich hätte aber den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Meine Anschludigung der Körperverletzung interessierte niemanden, da ich keine auffälligen Verletzungen hätte. Den Türstehern wurde fraglos geglaubt.

      Hat jemand Tipps wie ich hier irgendwas erreichen kann? Ich bin nicht sonderlich scharf auf Geld, aber dafür umso mehr auf Recht.
      "The bird of Hermes is my name, eating my wings to make me tame."
    • Mein Kumpel war noch dabei, der hat halt nur nicht diskutiert wie ich. Im Nachhinein hat sich die Polizeit zwar nach wie vor nicht korrekt verhalten, aber wohl auch nichts rechtlich verwerfliches getan. Von Freiheitsberaubung kann man bei nem Platzverweis ja kaum sprechen. :D Nur dass denen vollkommen egal war, dass der Türsteher mich quasi angegriffen hat und das als "lächerlich" abgetan haben, stört mich. Würd ich auf der Straße jemanden einfach umschubsen, hätte ich ja auch ne Anzeige am Hals.

      Was war denn bei dir mal für ne Situation?
      "The bird of Hermes is my name, eating my wings to make me tame."
    • Da ich über Jahren in der Diskothek gearbeitet habe, kann ich Dir nur raten, lass es Ruhen. Türsteher kann man nur schwer was anheften. Die lassen es auf ihr Hausrecht usw. Stufen und am Ende kommt so oder so nix bei raus. Du kannst zwar trotzdem ne Anzeige machen und die Polizei muss sie auch aufnehmen, aber eingestellt wird es am Ende trozdem.
    • Du könntest je nachdem in welchem Bundesland du lebst (es ist nicht in allen gleich geregelt, aber in den meissten doch sehr ähnlich) Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Platzverweises erheben. Allerdings halte ich die Aussicht auf Erfolg hier eher gering, weil die Wiederholungsgefahr wohl eher nicht besteht. Versuchen kannst du es aber natürlich.
      Wenn du möchtest würde ich das auch genauer für dich prüfen, je nachdem in welchem Bundesland du auch unterwegs warst.

      Der Tatbestand der KV ist gegenüber dem Türsteher tatsächlich nicht verwirklicht. Allerdings könnte man durch das Schubsen über versuchte KV nachdenken, die sicher auch verwirklicht wäre. Wenn du darauf bestehst, muss die Polizei die Anzeige aufnehmen. Allerdings wirst du falls es tatsächlich zur Anklage kommen sollte, beweisen müssen das du überhaupt nicht betrunken warst.

      Die Möglichkeit einen Hausfriedensbruch verwirklicht zu haben erscheint mir abwegig. Da solltest du nichts befürchten müssen.
      WWE Tippspielsieger 2013!
    • Original von D-Nize
      Mein Kumpel war noch dabei, der hat halt nur nicht diskutiert wie ich. Im Nachhinein hat sich die Polizeit zwar nach wie vor nicht korrekt verhalten, aber wohl auch nichts rechtlich verwerfliches getan. Von Freiheitsberaubung kann man bei nem Platzverweis ja kaum sprechen. :D Nur dass denen vollkommen egal war, dass der Türsteher mich quasi angegriffen hat und das als "lächerlich" abgetan haben, stört mich. Würd ich auf der Straße jemanden einfach umschubsen, hätte ich ja auch ne Anzeige am Hals.

      Was war denn bei dir mal für ne Situation?


      Ich wurde mal mit zwei Kumpels auf einem Weihnachstmarkt festgenommen, weil wir angeblich einen Karusselbetreiber (!!!) bedroht hätten. Keine Ahnung ob wir verwechselt wurden aber auf jeden Fall saß ich drei Stunden, stocknüchtern, in einer Ausnüchterungszelle. Und das ohne Alkoholtest.
      Die Krönung kam dann zwei Wochen später. Ich sollte 100 Euro für den ganzen Spaß bezahlen. Ich hab ellenlange Widersprüche geschrieben, Fehler der Polizisten angeführt und und und. Die ließen sich sich aber nicht erweichen. Das ist jetzt vier Jahre her und ich hab bis heute keinen Cent davon bezahlt. Wird auch nicht pasieren, da bleib ich stur. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mephisto ()

    • Lass gut sein. Hier jetzt noch Anzeigen stellen, oder einen Anwalt beauftragen kostet nur Geld und Nerven. Kann vielleicht am Ende auch nach hinten losgehen.

      Denk bei so was dran: Es gibt zig andere Clubs wo du hingehen kannst und vor allem Geld ausgibst, auf das der Club hier und sein Chef nun verzichten müssen. Mach das unter deinen Freunden und Bekannten publik, das diese den Club auch meiden sollen, somit gehen dem Clubbetreiber auch einige Euros flöten. Halt dir das einfach vor Augen, schmunzel drüber und legs zu den Akten.

      Dir ist ja zum Glück nichts passiert. Platzverweis dauert glaub ich eh nur 24 Std.
    • Nun, der Eigentümer (nicht Besitzer) ist prinzipiell berechtigt, sein Eigentum zu verteidigen. Auch im Auftrag. Ist nun öffentlicher Grund betroffen, bleiben dir die Bürgerrechte. Wenn dann aber die Polizei eine Anweisung erteilt, hast du diese zu befolgen. Fazit - du warst bei weitem nicht in der Lage die Situation zu erkennen. Sagt der Beauftragte des Eigentümers "hier kommst du nicht rein", hast du dies vorbehaltlos zu akzeptieren. Fängst du an zu diskutieren, ist schon der Tatbestand der Belästigung gegeben.
      Sora kara ochite kuru no wa
      are wa ame dewa nakute.