Frage zum Mietrecht

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    Es gibt 11 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Snakebite20000.

    • Frage zum Mietrecht

      Ich schildere euch mal kurz die Situation. Vorneweg: Ich weiß, dass ich viel zu nachsichtig bin ;)

      Wir bewohnen eine 5 Zimmerwohnung mit Balkon am Schlafzimmer angebaut. Nun kamen wir Mitte Mai mal nach Hause und das Balkongeländer war weg. Wir wussten, dass da irgendwann mal eine Renovierung stattfinden sollte, wussten aber eben keinen genauen Zeitpunkt. Also hab ich tags später den Sohn der Vermieterin (der macht die Arbeiten hier) gefragt, was das denn soll. Er meinte, dass da nun eben renoviert wird, er aber ein provisorisches Geländer in Form einer Stange anbringt, damit wenigstens irgendein Schutz da ist. Also die Idee kam von mir, nicht von ihm. Er würde sich kümmern....habe die Vermieterin auch angerufen und gesagt, dass wir gerne über solche Maßnahmen informiert werden würden.

      Ich kürze das Ganze jetzt ab: Heute ist der 7. Juni und noch immer ist da keinerlei Geländer, obwohl ich jetzt schon 3x das Gespräch mit ihm und ihr gesucht habe. Gibt es da irgendeine Grundlage für Mietminderung zu machen? So langsam kommen wir uns nämlich ein wenig verarscht vor, zumal die Maßnahmen wohl bis Ende Juni dauern sollen, ich aber nicht verstehe warum das Geländer dann Mitte Mai entfernt wird?^^

      Hab da noch so 1,2 Mietrechtsfragen, aber ich warte erstmal ob mir hier zu der aktuellen Frage jemand helfen kann :D


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    • Komischerweise haben die wirklich, das Recht einfach den Balkon zu erneuern ohne ein festes Datum bekannt zugeben. War letztes Jahr bei uns genauso.

      Aber bei uns war die Sache an einem Tag abgeschlossen! Die komplette Mauer wurde erneuert und der Balkon war wirklich kein kleiner.

      Bei Dir ist es ja schon ne Zeit so und da würde ich sonst beim Mieterbund nachfragen, da du ja den Balkon nicht wirklich benutzen kannst. Ein Anwalt für Mietrecht kann Dich sicher auch gut beraten. Mietminderung ist sicherlich drinn, da du den Balkon ja nicht nutzen kannst & darfst!
    • Grundsätzlich kann die Miete gemindert werden, wenn ein Mangel entsteht, der die Benutzung der Sache (des Balkons) beeinträchtigt.
      Führt dies zu Benutzungseinschränkungen kann die Miete in angemessener Höhe gemindert werden.
      Beachten sollte man allerdings, dass du für 3 Monate keinen Anspruch auf Mietminderung hast, falls der Grund der Benutzungsbeeinträchtigung eine energetische Sanierung des Hauses ist.
      Fällt dieser Grund weg kannst du mindern.
      Wie die Höhe angemessen ist, ist eine gute Frage - ich hab mal kurz nachgeschaut und bei bloßer Nutzungseinschränkung eines Balkons kann die Mietminderung zwischen 3-15% betragen. Wobei das in eurem Fall möglicherweise nicht am oberen Ende der Skala sein wird.
      Die Frage ist also ob man sich den Ärger da ins Haus holen will, oder ob man es aus Prinzip macht für relativ wenig Geld.
      WWE Tippspielsieger 2013!
    • Schon einmal vielen Dank für eure Antworten.

      Also es geht sicherlich nicht primär ums Geld, mehr ums Prinzip, weil wir uns nicht ernstgenommen fühlen. Werden Dinge erzählt, die dann wortlos einfach nicht erledigt werden und das nervt tierisch. Der Balkon ist ja auch nicht der Hauptaufenthaltsbereich und auch nicht besonders groß, aber dennoch ist dieser Zustand insgesamt sehr unbefriedigend. Hätte noch weitere Beispiele:

      - Bei uns fehlt noch immer ein Klingelschild. Haben jetzt selber eins angebracht.
      - Kellerraum stand 3 Monate länger wie vereinbart nicht zur Verfügung und immer wieder mussten wir nachfragen.
      - Bad ist nur durch einen Elektrostrahler zu beheizen, Heizkörper gibt es nicht. Dadurch hat sich ein kleiner Schimmelfilm überm Fenster gebildet. Haben uns nun nach 6 Monaten geeinigt, dass wir uns Zeug kaufen und die Vermieterin das Geld erstattet. Warum nicht gleich so?
      - Sat-Schüssel ist seit den letzten Arbeiten an der Fassade leicht verstellt, sodass der TV Empfang zeitweise leicht beeinträchtigt ist. Irgendein Elektriker sollte sich um die korrekte Ausrichtung und Feststellung kümmern; tja bisher nix passiert.

      Geil auch, dass irgendwann freitagvormittags der Vermieter auf dem Balkon stand und mit nem Presslufthammer einige Fliesen am Balkon weggehämmert hat. Wortlos wird sowas gemacht. Besonders unangenehm, weil der Balkon eben am Schlafzimmer angebaut ist. Aber auch weil es einfach extrem laut war und der Freitag ein beweglicher Ferientag war und wir eben frei hatten. Sicher ist das rechtlich ok um die Zeit zu arbeiten, aber man könnte ja einfach ne kurze Info geben, damit man drauf vorbereitet ist.

      Habe einen Brief an die Vermieterin aufgesetzt in der wir unseren Unmut kundtun. Vielleicht nützt es ja was, ansonsten werde ich eine Mietminderung für Juli in Betracht ziehen, zumal die Balkonarbeiten laut Aussage des Sohnes dann abgeschlossen sein müssten. Dann könnten wir ihn wenigstens in den Sommermonaten Juli und August ordentlich nutzen...


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    • Was mich hier etwas verwundert - der Vermieter hat dich doch prinzipiell darüber zu informieren über den Baubeginn. Mindestens 14 Tage vorher. Habt ihr die Ankündigung verpennt? Sollte schriftlich gewesen sein.

      Das wäre/ist nämlich der Knackpunkt. Insofern eine schriftliche Darstellung der Arbeiten (inkl. Zeitraum) bereitgestellt wurde, dann ist für eine Mietminderung nur im sehr geringen Maße Platz, da ein Balkon keinen relevanten Wohnnutzungsraum darstellt. Der Stress mit dem Privatvermieter ist da wohl höher.

      - Klingelschild ist Sache des Vermieters, der Name darauf nicht zwingend
      - Kellerraum hat ab dem ersten Tag, sprich Einzug zur Verfügung zu stehen, wenn vertraglich nicht anders geregelt
      - der Schimmel im Bad ist durch fehlerhafte Nutzung entstanden, heizen ist keine Schimmelabwehr, meist eher der Grund für Schimmel (warm und feucht, durch zu wenig lüften etc.)
      - ist es deine SAT-Schüssel? selbst angebracht?

      Viel Glück mit deinem Brief, aber erhoffe dir nicht zuviel davon. Ich selbst reagiere erst, wenn jemand vor Gericht mit mir streiten will. Bis dahin ist rechtlich nichts passiert. Also kein Grund auch nur darüber nachzudenken. ;)
      Sora kara ochite kuru no wa
      are wa ame dewa nakute.
    • Also vorweg: Den Brief hab ich doch nicht abgeschickt. Bringt nichts, außer den anschließenden Stress an der Backe zu haben.

      -Klingeldschild: Kein Grund Stress zu machen, allerdings hab ich was dagegen, wenn man als Vermieter Dinge verspricht und sie dann nicht einhält. Das gehört sich einfach nicht.

      - Kellerraum: War unsere eigene Schuld. Da hätten wir drauf pochen müssen bzw. sagen sollen, dass dann die Miete im Monat etwas geringer ausfällt, bis wir den Raum nutzen können.

      - Schimmel im Bad: Vermieter sagen immer und direkt "Falsch gelüftet, Mieter hat Schuld". Aber sich die Sache mal anzugucken und ggf. etwas zu unternehmen, kann ich erwarten, wenn ich monatlich meine Miete zahle. Ich bestreite ja gar nicht, dass wir ggf. nicht vollständig korrekt gelüftet haben, aber ich lasse mich nicht mit diesem Satz "Mieter ist Schuld, weil falsch gelüftet" abspeisen. Wir haben ausreichend das Fenster offen, daran gibt es keinen Zweifel. Dass die Wand dann im Winter kalt wird, weil wir nicht ordentlich heizen können, daüfür können wir sicherlich nichts.

      - Sat Schüssel: War schon angebracht als wir eingezogen sind. Lief auch reibungslos, bis da gearbeitet wurde. Aber auch hier: Wenn der Vermieter sagt, es kommt jemand der die Schüssel nochmal korrekt ausrichtet und justiert, dann erwarte ich auch, dass da jemand kommt oder man zumindest mal mit mir spricht.

      Und zum Balkon: Es wurde keine schriftliche Ankündigung gemacht. Wir haben mal zwischen Tür und Angel darüber gesprochen, aber offiziell wurde nie was gemacht. Naja, aktuell sind se da am arbeiten, also halte ich die Füße still und hoffe, dass das bald erledigt ist.


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    • Schimmel ensteht meisst durch schlechte Bausubstanz oder die Aussenwände wurden nicht ordentlich dicht gemacht - in den seltensten Fällen ist der Mieter Schuld, das wird nur immer gerne von Vermietern gesagt.

      Ist der Schimmel bei euch an einer Aussenwand (natürlich von Innen) ?
      28.04.2010 Mom, you´re allways in my heart

      Ich lebe den Straight Edge Lifestyle

      Alltime Favs: Kurt Angle, Chris Benoit, CM Punk, Bret "The Hitman" Hart, Edge, Triple H, Sting, Undertaker, Jushin "Thunder" Liger
    • Original von Zar
      Schimmel ensteht meisst durch schlechte Bausubstanz oder die Aussenwände wurden nicht ordentlich dicht gemacht ...


      Das ist Humbug.

      Trocken und kalt = kein Schimmel.
      Feucht und warm = Möglichkeit von Schimmel

      Nehmen wir den normalen Kiesbetonstein und Außenputz - Schimmel ist nicht vorprogrammiert. Schlicht und einfach sollte in jedem Feuchtraum ordentlich gelüftet werden (Bad und Küche zumeist). Und kaum bis gar nicht geheizt. Nicht falsch verstehen, ich rede von einer Raumtemperatur um die 20° Grad Celsius. Niemand muss "frieren". ^^

      @Snake
      Wenn du die Füße still hälst - wo ist das Problem? Du gibst nur, in vielerlei Hinsicht deine Rechte auf. Wird dir dann in der Zukunft auf die Füße fallen. Dann "erwarte" bitte nichts.
      Sora kara ochite kuru no wa
      are wa ame dewa nakute.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DarkSavier ()

    • Wie ich schon sagte, sind wir es teilweise natürlich selber Schuld, weil wir anfangs nicht auf alles was uns zusteht gepocht haben. Demnach wird es nun natürlich schwer werden, diese Dinge einzufordern. Und eigentlich geht es uns auch mittlerweile nur noch darum, dass der scheiss Balkon endlich vernünftig nutzbar gemacht wird. Mittlerweile sind se wenigstens dort am arbeiten, aber wenn ich in dem Tempo arbeiten würde, wäre ich morgen arbeitslos ;)


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    • Kurzes Update:
      Das Balkongeländer wurde nun am vergangenen Donnerstag fertiggestellt. Etwa 13 Wochen nachdem es abgerissen wurde....:rolli:

      Und nun haben wir die Wohnung gekündigt :D Der Sohn unserer Vermieterin hat mich mittwochs so dermaßen pampig angemacht, nachdem ich ihn völlig freundlich auf das Geländer ansprach (Wann und wie lange es noch dauern wird), das hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Mein Geld bekommen solche Leute nicht mehr. Sollen sich andere Mieter suchen, die so dermaßen lange die Füße still halten und von denen man auch sonst quasi nix hört. Spätestens zum 30.11. sind wir hier raus. Schade um die Renovierungskosten damals und um die ganzen Möbel, aber manchmal muss man auch nach Prinzipien handeln. Zwischendurch stellte der Sohn der Vermieterin übrigens unseren Kellerraum mit Farbeimern zu, ohne uns zu informieren...egal, Kapitel ist demnächst abgeharkt und es wirkt wie eine Befreiung :thumbsup:


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    • Und ich hab noch einen...

      Heute hatten wir einen Brief im Briefkasten: Die Vermieterin fordert uns auf den verlegten Boden im Wohnzimmer, sowie Fußleisten und Türen in den Ursprungszustand zu versetzen. Alles schön und gut...aber wir haben nichts am Boden, Türen oder Fußleisten verändert. Dies war der Vormieter. Mit dessen Zustimmung und mit der der Vermieterin, haben wir den Laminatboden übernommen. Natürlich steht weder im Mietvertrag, noch auf sonst einem Schriftstück geschrieben, dass wir diese Änderungen, die wir als Mieter nicht vorgenommen haben, wieder zurückändern müssen bei Auszug. Auch mündlich haben wir darüber nichts vereinbart....Via SMS hatte ich mit dem Vormieter Kontakt der bestätigt, dass er den Boden gelegt hat und auch mit ihm nichts vereinbart wurde, dass irgendetwas wieder in den Ursprungszustand versetzt werden muss. In einem Telefonat zwischen meiner Freundin und der Vermieterin meinte die Vermieterin, dass ihr Sohn das mit dem Vormieter mündlich abgesprochen hätte.... :doof:

      Also ich mache mir da jetzt keine Gedanken, denn wir haben mit der ganzen Sache nichts zu tun. Die Vermieterin hat uns die Wohnung in diesem Zustand übergeben und das wars. Aber alleine diese Dreistigkeit finde ich erschreckend. Habe bereits mit einem befreundeten Anwalt Rücksprache gehalten und der meinte, dass sie beweisen müsste, dass dieser Boden von uns gelegt wurde. Entsprechend müsste sie uns verklagen usw usw...soweit wird es nicht kommen und falls doch, wir sind versichert ;)

      Noch was anderes: Wie sieht es mit Tapete und Farbanstrichen aus? Laut Mietvertrag wird die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Wir haben bei Einzug teilweise tapeziert und gestrichen. Müssen wir da irgendwas ändern dran? In diesem Schreiben steht auch geschrieben, dass die Tapete im Flur weg muss, ohne das der wandseitige Putz beschädigt wird...kA was das wieder bedeuten soll, schließlich habe wir ledglich weiße Tapete drauf gehauen. Aber sie sagte etwas davon, dass der Vormieter eine Art Klebetapete auf den Putz geklebt hätte....alles sehr suspekt^^


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