Strafbefehl gegen 1860-München-Präsident Wildmoser
Der Präsident des deutschen Fußball-Bundesligaklubs TSV 1860 München, Karl-Heinz Wildmoser, hat einen Strafbefehl erhalten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft München am Montag der Deutschen Presse-Agentur.
Beraterhonorar als Grund
Karl-Heinz Wildmoser jr., Sohn des Präsidenten und Fußball-Abteilungsleiter der "Löwen", bestätigte aber einen Bericht der Münchner Zeitung "tz", wonach ein vermeintliches Beraterhonorar in Höhe von 46.000 Mark (etwa 23.500 Euro) aus dem Transfer des Profis Peter Nowak zu 1860 im Jahr 1994 Ursache für den Strafbefehl sei.
Laut Staatsanwaltschaft wurde die Summe aber offenbar als "verdeckte Gehaltszahlung" an Nowak überwiesen und demnach nicht ordnungsgemäß versteuert.
Der Präsident des deutschen Fußball-Bundesligaklubs TSV 1860 München, Karl-Heinz Wildmoser, hat einen Strafbefehl erhalten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft München am Montag der Deutschen Presse-Agentur.
Beraterhonorar als Grund
Karl-Heinz Wildmoser jr., Sohn des Präsidenten und Fußball-Abteilungsleiter der "Löwen", bestätigte aber einen Bericht der Münchner Zeitung "tz", wonach ein vermeintliches Beraterhonorar in Höhe von 46.000 Mark (etwa 23.500 Euro) aus dem Transfer des Profis Peter Nowak zu 1860 im Jahr 1994 Ursache für den Strafbefehl sei.
Laut Staatsanwaltschaft wurde die Summe aber offenbar als "verdeckte Gehaltszahlung" an Nowak überwiesen und demnach nicht ordnungsgemäß versteuert.
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