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FAQ-Thread für Gott und die Welt - Druckversion +- Peoplesboard.de (https://www.peoplesboard.de/pboard2) +-- Forum: Community (https://www.peoplesboard.de/pboard2/forumdisplay.php?fid=5) +--- Forum: Dies und Das (https://www.peoplesboard.de/pboard2/forumdisplay.php?fid=11) +--- Thema: FAQ-Thread für Gott und die Welt (/showthread.php?tid=21385) |
- Adrian Adonis - 19.04.2010 Frage zu Wirtschaft & Rechtswesen: Wenn Arbeitnehmer durch die aktuellen Ereignisse mit dem lahmgelegten Flugverkehr verhindert sind ihren Arbeitsplatz aufzusuchen; wie läuft das gesetzlich ab? Erhält man den vollen Lohn? Oder werden die Fehltage gar von den Urlaubstagen abgezogen? Gibt es da einen bestimmten Gesetzesartikel zu höheren Gewalten? - The Crusher - 19.04.2010 In Deutschland ist das so, dass man bei Fehltagen - auch bei unvorhersehbaren Ereignissen - keinen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung hat. Das ist eine Kann-Bestimmung und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Was er nicht darf, ist fristlos kündigen. Man fehlt ja nicht unentschuldigt. Ein Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung besteht im Krankheitsfall. Bei Flugausfällen muss man mit dem Arbeitgeber sprechen, ob eventuell nachgearbeitet werden kann. Man muss vielleicht auch ein paar Urlaubstage dafür opfern. - The Crusher - 03.05.2010 Es ist Mai und die Prüfungen rücken näher, wie ich an ein paar privaten Anfragen merke. Wer also Probleme oder Fragen bei Bio und Chemie hat, dann fragt. Besser fragen, als eine schlechte Note kassieren. Ich bin zwar kein Doktor der Chemie, aber aus der Praxis kann ich schon bei einigen Sachen helfen. Im Moment habe ich Luft dafür. :winke: - ToFu - 03.05.2010 Zum Glück hab ich die Naturwissenschaften seit einigen Jahren hinter mir
- Sawyer - 05.05.2010 Bitte, ich brauche unbedingt Hilfe. Es geht um Betriebs- und Volkswirtschaft! Was versteht man bei einer Bindungsdauer bei Angeboten unter einem doppelten Postweg bzw. einer doppelten Beförderungszeit? - ToFu - 05.05.2010 Also ich könnte mir vorstellen, dass schriftlich zugeteilte Angebote ja einmal zum potenziellen Käufer geschickt werden müssen und dieser dann schriftlich das Angebot annimmt. So, dass Angebote dann ja nicht nur für 3 Tage gültig sein dürfen, weil es vom Postweg her schon nicht leistbar ist. Wäre nur ne Vermutung von mir. Konnte bei Google auch nichts weiteres herausfinden. - BurnOutHorscht - 05.05.2010 ToFu hat schon recht! Im BGB steht "regelmäßige Beförderung". Ich würd sagen, wenn du wirklich ne Zeitspanne brauchst, geh mal von ner Woche aus. Das Problem dürfte hat nloß die unterschiedliche Formulierung von BGB und eurem entsprechenden Gesetzbuch sein! - Sawyer - 05.05.2010 Ich danke euch beiden für eure Mühe!!! ![]() Also die Bindungsdauer bei diesem Postweg ist ganz klar 6-8 Tage, allerdings wusste ich nicht, wann eben dieser doppelte Postweg zutrifft. Also quasi bei "Angeboten unter Abwesenden", das beinhaltet Briefe, FAX, E-Mails usw. Konnte das nicht richtig zuordnen. Nochmals großen Dank für die schnellen Antworten! - Y2R-KO - 23.06.2010 Also ich müsste mal 2 Sachen von euch wissen für so ne Art Umfrage ![]() 1. Seht ihr einen Verbindung zwischen der Natur (z.B. einen Baum) und einem Atompilz? Wenn ja welche (z.B. Umwelt Katastrophe o.ä) Die 2te wäre ein knackiges Kommentar welches sich auf Atompilze bezieht... natürlich kritisch gesehen. - The Crusher - 23.06.2010 Tssss.... So sehen die Lehrpläne also heute aus. Umweltkatastrophe ist natürlich schon ein guter Bezugspunkt. Die Verbindung zw. der Umwelt und dem Atompilz würde ich jetzt in der freigesetzten Radioaktivität sehen, die ja die Umwelt nachhaltig schädigt. Vielleicht könnte man sich noch auf die Halbwertszeit beziehen. Also nach x-Jahren ist die Hälfte der Radioaktivität abgebaut. - Sawyer - 20.07.2010 Hallo, hätte eine Frage... ;) Und zwar betrifft das eine englische Zeitform! Warum hört man in Filmen so oft Sätze wie "I think he's gonna win this"? Das ist etwas Spontanes und dann müsste es eben grammatikalisch richtig "I think he will win this" heißen. Gonna bedeutet doch "going to" und das wäre in diesem Fall falsch, da man bei Spontanem ja "will" nimmt. Ebenfalls ein Satz, den ich in Filmen schon gehört habe: "I'm gonna help you", also I am going to help you. Hier müsste doch wieder "I will help you" kommen, oder? Würde mich freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte... :winke: - Double F - 20.07.2010 Würde sagen, dass das eher ein wenig Umgangssprache ist. So nach dem Motto: "Warte, ich helfe dir" und nicht "Warte, ich werde dir helfen".... :winke: - Sawyer - 20.07.2010 Also doch umgangssprachlich... aber schreiben dürfte man es nicht so, oder? :winke: |