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Studiengebühren für das Erststudium bald auch in Nordrhein-Westfalen?
#11
Wir kommen nicht alle ins Fernsehen. ;)
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#12
Zitat:Original von RDLA
In der Theorie soll der Bachelorstudiengang durchaus auch eine alleinige Berechtigung haben. Die Praxis sieht aber ganz anders aus. Es werden nämlich fast ausschließlich die genannten Grundkompetenzen, wie eben Geradeausdenken, gelehrt, während viele wichtige Dinge nur an zweiter Stelle stehen.
Wenn ich mir das so durchlese, habe ich das Gefühl, dass sich die Regierung diese Regelung wegen der Ergebnisse der Pisa-Studie ausgedacht hat: Erstmal den neuen Studenten die ''Benimmregeln'' (also die Grundkompetenzen) beibringen und dann diejenigen, die das geschafft haben (das werden dann ja laut der Pisa-Studie nicht so viele ;) ) zur Belohnung in das ''richtige'' Studium lassen (also in das Masterstudium). Breites Grinsen Doof


Aber mal im Ernst:
Ich verstehe etwas nicht: Denn diejenigen, die ihr Studim mit dem Diplom abgeschlossen haben, sollen ihr Diplom durch eine Prüfung auf Bachelor umstellen können, um dann ein Masterstudium aufnehmen zu können. Aber wie soll das funktionieren? Theoretisch sind die Diplomabsolventen doch in ihrem Wissen viel weiter als die Bachelors, weil sie die ganzen Dinge, die im Masterstudiengang durchgenommen werden, schon im Diplomstudiengang durchgenommen haben.

Das ist imo einfach nur Zeitverschwendung, wenn man sein Diplom auf Bachelor umstellt und dann den master macht. Im Endeffekt verschenkt man so zwei Jahr. Es wäre doch einfacher, wenn man sein Diplom gleich auf Master umstellen kann.
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#13
Wer derzeit einen Diplomstudiengang studiert, wird auch einen Abschluß Diplom bekommen. Die Bachelor und Masterregelung gilt nur ab dem Semester ab dem diese eingeführt wird. Du wirst davon nicht betroffen sein.

Im Endeffekt soll der spätere Master die Fähigkeiten des heutigen Diploms aufweisen, während der Bachelor eben etwas weniger ausgebildet ist.
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#14
Zitat:Original von RDLA
Wer derzeit einen Diplomstudiengang studiert, wird auch einen Abschluß Diplom bekommen. Die Bachelor und Masterregelung gilt nur ab dem Semester ab dem diese eingeführt wird. Du wirst davon nicht betroffen sein.

Im Endeffekt soll der spätere Master die Fähigkeiten des heutigen Diploms aufweisen, während der Bachelor eben etwas weniger ausgebildet ist.
Ich glaube, Du hast mich nicht richtig verstanden: Ich meinte, dass man sich als Diplomabsolvent durch irgendeine Zusatzprüfung den Bachelor anerkennen lassen kann. Zumindest hat man mir das so gesagt, als ich mit meinem Studium angefangen habe.

Aber wenn man als Diplomabsolvent auf den gleichen Stand des Masters ist, dann wäre das doch unlogisch, wenn man sich den Bachelor anerkennen lassen würde, weil man ja dann praktisch nochmal sein Diplom machen würde, wenn man den Master macht.

Oder sehe ich das jetzt falsch? :H

Ich bin verwirrt. ?(
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#15
Nach aktuellem Stand sollen die Studiengebühren in NRW schon ab Sommersemester 2006 eingführt werden. Somit müsste jeder Student, der an einer Hochschule oder Fachhochschule in NRW studiert, ab nächsten Jahr 500 € pro Semester zahlen.

Ob BaFöG-Empfänger von dieser Gebührenpflicht befreit werden, ist noch unklar: Die CDU will ihnen die Gebühren erlassen; die FDP will hingegen die eingelagerten Studiengebühren nach dem Studium von den BaFöG-Empfängern einfordern.

Wie es nach dem derzeitigen Stand aussieht, wird NRW das erste Bundesland sein, in dem Studiengebühren eingeführt werden. So sollen sie in den anderen Bundesländern erst ab dem Wintersemester 2006/2007 erhoben werden.

Quellen:
www.uebergebuehren.de
www.studies-online.de
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