25.11.2009, 15:48
Ich weiß jetzt nicht, wie es im Arbeitsrecht festgelegt ist, aber im öffentlichen Recht gibt es das sogenannte Gewohnheitsrecht. Das heißt, dass quasi die Formulierung "das war schon immer so" vor Gericht Recht bekäme, wenn in dem speziellen Fall keine eindeutige Norm herrscht.
Ansonsten müssten solche Dinge, also nicht Tätowierungen, sondern deren Sichtbarkeit, durch irgendeinen Passus im Arbeitsvertrag feststehen und selbst wenn nicht, der Arbeitgeber findet immer einen Grund, einem zu kündigen oder zur Kündigung zu treiben.
Ansonsten müssten solche Dinge, also nicht Tätowierungen, sondern deren Sichtbarkeit, durch irgendeinen Passus im Arbeitsvertrag feststehen und selbst wenn nicht, der Arbeitgeber findet immer einen Grund, einem zu kündigen oder zur Kündigung zu treiben.
