18.03.2010, 23:28
Zitat:Original von Ronald Großpietsch
Ist eine Sicherungsverwahrung bei jugendlichen Straftätern gerechtfertigt?
Grundsätzlich nein, unser Strafrecht hebt sich wie das etlicher unserer Nachbarstaaten von anderen Ländern dadurch ab, dass bei einem Jugendlichen der Resozialisierungsgedanke im Vordergrund steht, wenn also jemand mit 17 eine Straftat begeht, ist es völlig überzogen den Täter lebenslang wegzusperren.
Zitat:
Führen solche Zwangsmaßnahmen zur Abschreckung?
Strafe als Abschreckung mag im kleinen klappen, aber die ganzen Gewalttaten die in letzter Zeit in der Presse waren zB U-Bahn Mord etc wären auch passiert wenn es höheren Strafen gibt. Auch hilft eine Kamerüberwachung, Vorratsdatenspeicherung nicht, höchstens um die Täter zu fassen, aber es geht ja darum die Taten zu verhinden
Zitat:
Was haltet ihr von der Sicherungsverwahrung?
Die Sicherheitsverwahrung ist mal wieder eins der vielen nutzlosen Instrumente die im Zuge des Anti-Terror-Kampfes als "Sicherheit fürs Volk" propagiert werden. Das dies aber nicht klappt, das sollte inzwischen der dümmste Wähler verstanden haben.
Wer im gefängnis keine Perspektive hat bzw keine Therapie erhält, wird sich nicht verbessern.
In der regel hat auch der Staat versagt bei einem jugendlichen Straftäter, denn bevor er eine schwere Straftat begeht, hat er meistens schon kleinere Delikte begangen, dann ist es auch das mindeste dass er sein möglichstes tut diesen Fehler wieder auszubügeln.
Und die Mörder/Vergewaltiger als Monster darzustellen, oder das bedauern der Todesstrafe hilft keinem weiter. Vielleicht sollten wir für die armen Angehörigen die Möglichkeit der Steinigung anbieten um zu zeigen auf welchem Niveau unsere moderne Demokratie angelangt ist?
