26.04.2010, 05:29
Zitat:großes Grinsen HAH ... als Geschichtsstudent erhebe ich Einspruch gegen Artikel 231 des Versailler Vertrages.
Inweifern begründet sich dein Einspruch?
Deutschland bestätigt ja als Teil dieses vertrages seine eigene Schuld, insofern kannst du da mal grundsätzlich widersprechen wie du lustig bist...
Aber im Ernst, wie würdest du historisch Einspruch erheben?
Deutschland hat den krieg erklärt, bzw. ist ohne Kriegserklärung in neutralem gebiet einmarschiert. Und zumindest mir ist keine Mittäterschaft an Sarajevo von der Entente Bekannt.(Oder irre Ich da?)
Und gerade in all den Jahren zuvor, in denen nicht wenige krisen die Deutsche handschrift trugen, war es auch die Entente, die zumindest den offenen krieg verhinderte.
War es nicht sogar so, dass Deutschland seinerzeit eigentlich nur auf eineGelegenheit zum Krieg gewartet hat,um zum einen die erstarkende Arbeiterbewegung in den griff zu kriegen, was ja letztlich durch den Krieg und die endgültige Spaltung auch gelang, und zum anderen einfach auch um sich aus der misslichen lage, für die man aber teilweise auch selbst verantwortlich war, mit den zwei Fronten zu befreien?
