01.06.2010, 20:00
Zitat:Original von Rhyno
Zitat:Original von Crusher Kane
W4E Newsticker - 01.06.2010
Der Europ�ische Gerichtshof hat in letzter Instanz die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Kinderm�rder Magnus G�fgen abgelehnt. Die Richter gaben jedoch der Klage recht, wonach Deutschland mit der Folterandrohung gegen G�fgen gegen das Menschenrecht versto�en h�tte.
Richtige Entscheidung, wie auch schon die Sicherheitsverwahrung wird nun das n�chste nicht verfassungsgem��e gesetz gekippt, die Frage ist nur warum das unsere eigenen Gerichte nicht schaffen.
Solche urteile sind nat�rlich sehr unpopul�r, aber das sollte ein gericht nicht hindern!!
Welches Gesetz wird denn da gekippt?
Auch in Deutschland ist Folter genauso wie die Androhung von Folter strafbar und auch unabhängig von diesem Urteil hätte er ein Schmerzensgeld bekommen, über das momentan die dafür zuständige Instanz verhandelt.
