23.09.2010, 18:11
Diskussion: Änderung der HARTZ IV Regelsätze
Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen Tabak und Alkohol künftig nicht mehr in den 359 € Arbeitslosengeld II miteingerechnet werden. Unterm Strich wird es aber keine Kürzung geben, da im Gegenzug die Praxisgebühr und Kosten für einen Internetanschluss dazukommen.
Wie ist eure Meinung zu diesem Thema?
Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen Tabak und Alkohol künftig nicht mehr in den 359 € Arbeitslosengeld II miteingerechnet werden. Unterm Strich wird es aber keine Kürzung geben, da im Gegenzug die Praxisgebühr und Kosten für einen Internetanschluss dazukommen.
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