24.09.2010, 00:14
Zitat:Original von Crusher Kane
Diskussion: Änderung der HARTZ IV Regelsätze
Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen Tabak und Alkohol künftig nicht mehr in den 359 € Arbeitslosengeld II miteingerechnet werden. Unterm Strich wird es aber keine Kürzung geben, da im Gegenzug die Praxisgebühr und Kosten für einen Internetanschluss dazukommen.
Wie ist eure Meinung zu diesem Thema?
Wichtig ist nur, dass der Regelsatz deutlichst erhöht wird (das gilt natürlich auch für die Niedriglöhne). Die unteren Einkommensklassen verkonsumieren ihr Einkommen fast vollständig, statt es zu sparen, es wird also sofort nachfragewirksam und stützt so die Konjunktur. Daher ist es sinnvoll über Steuern eine Umverteilung von oben nach unten vorzunehmen, denn "oben" ist die Sparquote so hoch, dass das dort befindliche Vermögen keine Nachfrage erzeugt und somit letztlich wirtschaftlichen Schaden hervorruft.
Ich persönlich halte nichts davon, irgendwelche Ausgaben für Tabak und Alkohol aus dem Regelsatz rauszunehmen. Berechnungsgrundlage müssen die Ausgaben der Haushalte in Deutschland sein und darin sind nunmal auch solche für Genussmittel enthalten, so schädlich sie auch sein mögen. Das gehört für mich eindeutig auch zum soziokulturellen Minimum. Wenn die Politiker wollen, dass Hartz IV-Empfänger nicht rauchen und trinken, sollen sie ihnen gefälligst teure Entwöhnungskurse und ärztliche Betreuung bieten, die auch was nützen.
