21.07.2011, 02:45
Zitat:Original von Can Shamrock
Er kann die Zeugin, wegen derer Aussage er verurteilt wurde, zivilrechtlich auf Schadensersatz mindestens in Höhe der Ausfälle seiner Bezüge verklagen und dürfte bei dieser eindeutigen Rechtslage wohl auch Recht bekommen.
Vielleicht. Es wäre maximal möglich die Anklägerin zur Rechenschaft zu ziehen. Die "Zeugin" war ja nur durch Hörensagen beteiligt...sprich, im rechtlich Sinne wurde sie auch arglistig getäuscht. Und beiden eine vorsätzliche Straftat nachzuweisen, kompliziert.
Zumal - fünf Jahre hinter Gittern, dass lässt sich nicht mit Geld aufwiegen. Immerhin ein ganzes Leben ruiniert. Kann mich da Mephisto nur anschließen.
