08.03.2013, 18:57
Ich versuchs mal ganz dialektisch. Aus unser aller Standpunkt heraus, nach vielfachen Zeitlupen, kann man sagen, dass die Rote Karte falsch war, ohne den Schiedsrichter anzugreifen. Aus seinem Blickwinkel, ohne Zeitlupe mag er das so gesehen und so geahndet haben, aber das ist ja nicht unser Wissensstand und unser Blickwinkel. Darum ist es möglich hier objektiv bzw. kollektiv subjektiv einen Fehler zu sehen, ohne dem Schiedsrichter in seiner subjektiven Sicht an den Pranger zu stellen.
Und nach dem von dir vorgelegten Regelbuch, kann man bei jeder Grätsche und bei nahezu allen anderen Sachen problemlos rot geben, weil das so unendlich vage ist. Folglich versagt das Regelwerk als Argument dafür, dass man Rot geben kann.
Wie sieht das denn mit Selbstverantwortung aus? Gibts das im Fußballregelbuch?
Weil wenn mir einer mit einem Messer gegenüber steht und Ich renn mit Anlauf freiwillig rein, dann kann man den mit dem Messer ja auch nicht wegen Mordes anzeigen.
Nur weil der Schiedsrichter so entscheiden kann nach Regelwerk, heißt das ja auch nicht, dass es keine fehlentscheidung war. Ein Richter Urteilt ja auch im Strafrahmen, und kann trotz alledem krass falsch liegen, wenn er die Höchststrafe ansetzt und die nächse Instanz dann das Urteilt kassiert und die Mindeststrafe ausspricht. Der Richter hat im Rahmen geurteilt, aber es war trotzdem eine klare Fehlentscheidung.
Und nach dem von dir vorgelegten Regelbuch, kann man bei jeder Grätsche und bei nahezu allen anderen Sachen problemlos rot geben, weil das so unendlich vage ist. Folglich versagt das Regelwerk als Argument dafür, dass man Rot geben kann.
Wie sieht das denn mit Selbstverantwortung aus? Gibts das im Fußballregelbuch?
Weil wenn mir einer mit einem Messer gegenüber steht und Ich renn mit Anlauf freiwillig rein, dann kann man den mit dem Messer ja auch nicht wegen Mordes anzeigen.
Nur weil der Schiedsrichter so entscheiden kann nach Regelwerk, heißt das ja auch nicht, dass es keine fehlentscheidung war. Ein Richter Urteilt ja auch im Strafrahmen, und kann trotz alledem krass falsch liegen, wenn er die Höchststrafe ansetzt und die nächse Instanz dann das Urteilt kassiert und die Mindeststrafe ausspricht. Der Richter hat im Rahmen geurteilt, aber es war trotzdem eine klare Fehlentscheidung.
