25.08.2013, 19:55
Bei Formulierungen wie "billigend in Kauf nehmen" schellen bei immer die Alarmglocken. Ich möchte versuchen den Terminus mal aus dem gemeingebräuchlichen und oft schnell verwendeten Zusammenhang nehmen.
Billigend in Kauf nehmen ist im (deutschen) Strafrecht die schwächste Form des Vorsatzes (Vorsatz 3ter Klasse, Eventualvorsatz). Der Täter, der mit Eventualvorsatz handelt, will den Erfolg als solches nicht, ihn aber als unerwünschte Nebenwirkung seiner Handlung in Kauf nimmt.
Abgegrenzt dazu ist Fahrlässigkeit kurz beschrieben das "außer Acht lassen der im Verkehr (hier im Spiel) erforderlichen Sorgfalt, die ein normal denkender Mensch hätte erkennen können."
Subsumiere ich unter diese Definitonen finde ich nicht, dass Hustzi eine Verletzung des Gegners billigend in Kauf nahm.
Er sah seinen Gegner nicht. Wenn er seinen Gegner gesehen hätte und dann so gesprungen wäre, hätte er die Verletzung billigend in Kauf genommen, so war der Sprung mit einem solch hohen Bein "nur" fahrlässig.
Es war also um mal wieder in den Fußballjargon zurück zu kehren ein blödes Foul, das mit Gelb zu bestrafen wäre.
Die Verletzung des Schalkers war meines Wissens auch nicht schlimm, wonach eine höhere Bestrafung als Gelb auch nicht gerechtfertigt gewesen wäre.
Ich hoffe man kann dies nachvollziehen.
Billigend in Kauf nehmen ist im (deutschen) Strafrecht die schwächste Form des Vorsatzes (Vorsatz 3ter Klasse, Eventualvorsatz). Der Täter, der mit Eventualvorsatz handelt, will den Erfolg als solches nicht, ihn aber als unerwünschte Nebenwirkung seiner Handlung in Kauf nimmt.
Abgegrenzt dazu ist Fahrlässigkeit kurz beschrieben das "außer Acht lassen der im Verkehr (hier im Spiel) erforderlichen Sorgfalt, die ein normal denkender Mensch hätte erkennen können."
Subsumiere ich unter diese Definitonen finde ich nicht, dass Hustzi eine Verletzung des Gegners billigend in Kauf nahm.
Er sah seinen Gegner nicht. Wenn er seinen Gegner gesehen hätte und dann so gesprungen wäre, hätte er die Verletzung billigend in Kauf genommen, so war der Sprung mit einem solch hohen Bein "nur" fahrlässig.
Es war also um mal wieder in den Fußballjargon zurück zu kehren ein blödes Foul, das mit Gelb zu bestrafen wäre.
Die Verletzung des Schalkers war meines Wissens auch nicht schlimm, wonach eine höhere Bestrafung als Gelb auch nicht gerechtfertigt gewesen wäre.
Ich hoffe man kann dies nachvollziehen.
