25.08.2013, 20:28
Zitat:Original von Snakebite20000
Wir bestrafen nicht nach Art der Verletzung eines Gegenspielers, wenn wir schon so genau sind mit der Wortwahl ;)
Das Wort "billigend" hab ich außerdem nicht verwendet, sondern nur die Formulierung "nimmt in Kauf". Wenn man als Fußballspieler das Bein so hoch zieht, wenn der Ball hoch in der Luft ist, muss man damit rechnen, dass da auch ein Gegenspieler sein könnte.
Aber ich werd mir das Foul nochmal ansehen. Aber mein Standpunkt nach dem was ich bisher gesehen hab ist, dass die rote Karte durchaus vertretbar ist.
Vielleicht nicht objektiv, aber subjektiv doch sicherlich! Wie oft hat man schon gesehen, dass der Schiedsrichter sich erst die Verletzung anschaut und dann erst an die Brusttasche greift. Vielleicht ist es nicht normiert, aber drauf geschaut wird doch schon und irgendwie.
BTW: In Kauf nehmen ist auch nicht besser wenn du das billigend weglässt, sondern deutet auch auf Vorsatz hin.
Nach welchen Maßstäben wird denn nun bestraft? Nach der Aktion oder auch nach der Gesinnung?
