30.11.2013, 04:22
Jup ich studiere Jura und kann daher die Rechtslage ein wenig einschätzen.
Und durch meine Beispielektte verdeutlicht sich doch auch, dass es gar nicht möglich ist so eine Entscheidung für verfassungswidrig zu erklären.
Der Wähler wählt in der repräsentativen Demokratie das Parlement, was aus diesem Parlament dann für eine Mehrheitsbildung stattfindet entscheiden die Parteien und wie sie diese Entscheidung treffen obliegt ihnen selbst.
Der fragliche Professor als Leipzig hat seine Meinung - denke aber dass das eine absolute minder Meinung sein muss - am Ende kann man grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken zu allem aufstellen, weil vieles, was dem Wortlaut nach gegen das Grundgesetz verstößt durch andere Auslegungsmethoden gerechtfertigt wird (z.B. die 5 Prozent Hürde).
Daraus ergibt sich: Wenn man alles ganz streng nach dem Wortlaut auslegt, ist vieles mehr verfassungswidrig bzw. auch allgemein gesetzeswiedrig als es eben in Wirklichkeit ist.
Ich habe kein Problem mit den Fragen, die gestellt wurden. Nur konnte Frau Slomka doch selbst nicht argumentativ weiter aufbauen, was durchaus möglich gewesen wäre. Nur auf der Position zu beharren, das der Leipziger Professor verfassungsrechtliche Bedenken hat, aber nicht weitere Argumente zu nennen, fand ich halt schwach.
Nun zu den Medien muss ich sagen, dass es natürlich Richtungen gibt, allerdings habe ich nicht von Zeitungen geredet, sondern von einer ZDF Produktion, die sehr einseitig berichtet hatte. Jemand, der auch ein gutes Beispiel für unfairen Umgang ist, ist Thomas Walde. Der geht an linke Politiker viel härter ran als an Konservative.
Was du jetzt mit dem Vergleich der Strafbarkeiten von Kinderschändung und Steuerhinterziehung aussagen wolltest, ist mir nicht ganz klar.
Zu der programatischen Aufstellung von Steinbrück und diesem Programm muss ich dir in großen Teilen Recht geben.
Und durch meine Beispielektte verdeutlicht sich doch auch, dass es gar nicht möglich ist so eine Entscheidung für verfassungswidrig zu erklären.
Der Wähler wählt in der repräsentativen Demokratie das Parlement, was aus diesem Parlament dann für eine Mehrheitsbildung stattfindet entscheiden die Parteien und wie sie diese Entscheidung treffen obliegt ihnen selbst.
Der fragliche Professor als Leipzig hat seine Meinung - denke aber dass das eine absolute minder Meinung sein muss - am Ende kann man grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken zu allem aufstellen, weil vieles, was dem Wortlaut nach gegen das Grundgesetz verstößt durch andere Auslegungsmethoden gerechtfertigt wird (z.B. die 5 Prozent Hürde).
Daraus ergibt sich: Wenn man alles ganz streng nach dem Wortlaut auslegt, ist vieles mehr verfassungswidrig bzw. auch allgemein gesetzeswiedrig als es eben in Wirklichkeit ist.
Ich habe kein Problem mit den Fragen, die gestellt wurden. Nur konnte Frau Slomka doch selbst nicht argumentativ weiter aufbauen, was durchaus möglich gewesen wäre. Nur auf der Position zu beharren, das der Leipziger Professor verfassungsrechtliche Bedenken hat, aber nicht weitere Argumente zu nennen, fand ich halt schwach.
Nun zu den Medien muss ich sagen, dass es natürlich Richtungen gibt, allerdings habe ich nicht von Zeitungen geredet, sondern von einer ZDF Produktion, die sehr einseitig berichtet hatte. Jemand, der auch ein gutes Beispiel für unfairen Umgang ist, ist Thomas Walde. Der geht an linke Politiker viel härter ran als an Konservative.
Was du jetzt mit dem Vergleich der Strafbarkeiten von Kinderschändung und Steuerhinterziehung aussagen wolltest, ist mir nicht ganz klar.
Zu der programatischen Aufstellung von Steinbrück und diesem Programm muss ich dir in großen Teilen Recht geben.
