13.03.2014, 16:54
Eine Strafe setzt sich nunmal nicht nur nach dem Gerechtigkeitssinn der Bevölkerung zusammen, die Kinderschänder und Vergewaltiger am liebsten gleich an die Wand stellen will. (bewusst polemisch formuliert).
Der Strafrahmen nach einem Schuldspruch wird halt immer ganz besonders auf die persönliche Schuld des Angeklagten angepasst. Und es kommt eben in unserem Strafgesetz ganz besonders auf den Schaden und die Schuld an. Das heißt, wenn man 10.000 € oder 10 € klaut ist das ein Unterschied. Es ist auch ein Unterschied ob man dem Staat 30 € Steuern wegen Schwarzarbeit kostet oder 28 Millionen € wegen Steuerhinterziehung.
Du kannst ja gerne einen Vorschlag machen, wie du einen Strafrahmen aufbauen möchtest. Die verfassungsmäßigen Grundlagen sind jedenfalls:
Lebenslänglich --> heißt eigentlich 15 Jahre weil eine tatsächlich materiell lebenslängliche Haftstrafe in vielen Fällen nicht verhältnismäßig ist.
Und jetzt hast du Delitke wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körpverletzungsdelikte usw usf. Will man die jetzt alle von der schwere der Bestrafung vor Diebstahl, Betrug & Steuerhinterziehung setzen?
Also eine Ohrfeige wäre dann schlimmer als 28 Millionen Steuern zu hinterziehen?
Fakt ist halt auch das Kinderschänder und Vergewaltiger in vielen Fällen auch einfach nicht gesund sind. Da wird dann eine Behandlung statt einer langen Gefängnisstrafe angeordet. Findest du das auch falsch?
Die von dir angemahnten "viel brutaleren Verbrechen" werden in unserem Rechtsstaat auch nicht mit 3,5 Jahren bestraft.
Für eine schwere Vergewaltigung ist die Mindestfreiheitsstrafe z.B. 5 Jahre. Das kann man natürlich zu wenig finden aber es ist am Ende halt alles eine Sache der Strafzumessung. Und da niemand in der Presse oder gar der Laie sich die Mühe macht eine entsprechende Urteilsbegründung zu lesen, die eben für die Strafzumessung (heißt die Strafe, die dann in Jahren, Tagen oder was auch immer raus kommt) von großer Bedeutung ist, kann und wird man es halt nicht nachvollziehen können und so kommen dann solch polemische Aussagen zustande, die ich nicht ungefährlich finde.
Der Strafrahmen nach einem Schuldspruch wird halt immer ganz besonders auf die persönliche Schuld des Angeklagten angepasst. Und es kommt eben in unserem Strafgesetz ganz besonders auf den Schaden und die Schuld an. Das heißt, wenn man 10.000 € oder 10 € klaut ist das ein Unterschied. Es ist auch ein Unterschied ob man dem Staat 30 € Steuern wegen Schwarzarbeit kostet oder 28 Millionen € wegen Steuerhinterziehung.
Du kannst ja gerne einen Vorschlag machen, wie du einen Strafrahmen aufbauen möchtest. Die verfassungsmäßigen Grundlagen sind jedenfalls:
Lebenslänglich --> heißt eigentlich 15 Jahre weil eine tatsächlich materiell lebenslängliche Haftstrafe in vielen Fällen nicht verhältnismäßig ist.
Und jetzt hast du Delitke wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körpverletzungsdelikte usw usf. Will man die jetzt alle von der schwere der Bestrafung vor Diebstahl, Betrug & Steuerhinterziehung setzen?
Also eine Ohrfeige wäre dann schlimmer als 28 Millionen Steuern zu hinterziehen?
Fakt ist halt auch das Kinderschänder und Vergewaltiger in vielen Fällen auch einfach nicht gesund sind. Da wird dann eine Behandlung statt einer langen Gefängnisstrafe angeordet. Findest du das auch falsch?
Die von dir angemahnten "viel brutaleren Verbrechen" werden in unserem Rechtsstaat auch nicht mit 3,5 Jahren bestraft.
Für eine schwere Vergewaltigung ist die Mindestfreiheitsstrafe z.B. 5 Jahre. Das kann man natürlich zu wenig finden aber es ist am Ende halt alles eine Sache der Strafzumessung. Und da niemand in der Presse oder gar der Laie sich die Mühe macht eine entsprechende Urteilsbegründung zu lesen, die eben für die Strafzumessung (heißt die Strafe, die dann in Jahren, Tagen oder was auch immer raus kommt) von großer Bedeutung ist, kann und wird man es halt nicht nachvollziehen können und so kommen dann solch polemische Aussagen zustande, die ich nicht ungefährlich finde.
