07.06.2015, 23:34
Grundsätzlich kann die Miete gemindert werden, wenn ein Mangel entsteht, der die Benutzung der Sache (des Balkons) beeinträchtigt.
Führt dies zu Benutzungseinschränkungen kann die Miete in angemessener Höhe gemindert werden.
Beachten sollte man allerdings, dass du für 3 Monate keinen Anspruch auf Mietminderung hast, falls der Grund der Benutzungsbeeinträchtigung eine energetische Sanierung des Hauses ist.
Fällt dieser Grund weg kannst du mindern.
Wie die Höhe angemessen ist, ist eine gute Frage - ich hab mal kurz nachgeschaut und bei bloßer Nutzungseinschränkung eines Balkons kann die Mietminderung zwischen 3-15% betragen. Wobei das in eurem Fall möglicherweise nicht am oberen Ende der Skala sein wird.
Die Frage ist also ob man sich den Ärger da ins Haus holen will, oder ob man es aus Prinzip macht für relativ wenig Geld.
Führt dies zu Benutzungseinschränkungen kann die Miete in angemessener Höhe gemindert werden.
Beachten sollte man allerdings, dass du für 3 Monate keinen Anspruch auf Mietminderung hast, falls der Grund der Benutzungsbeeinträchtigung eine energetische Sanierung des Hauses ist.
Fällt dieser Grund weg kannst du mindern.
Wie die Höhe angemessen ist, ist eine gute Frage - ich hab mal kurz nachgeschaut und bei bloßer Nutzungseinschränkung eines Balkons kann die Mietminderung zwischen 3-15% betragen. Wobei das in eurem Fall möglicherweise nicht am oberen Ende der Skala sein wird.
Die Frage ist also ob man sich den Ärger da ins Haus holen will, oder ob man es aus Prinzip macht für relativ wenig Geld.
