16.01.2004, 11:33
Auszüge aus den Knebelverträgen die Leuten können einem Leid tun die sind so am Arsch dadrinnen.
Für die 2 wochen bekommen sie zwischen 20.000 und 60.000 € Je nach bekanntheit.
Sie müssen di "Qünsche und Vorgaben des Produzenten stets beachten und entsprechende Anweisungen Folge leisten (Par.1 Punkt 4)
Verlassen sie unerlaubt das Camp müssen sie eine Vertragsstrafe von bis zu 60.000€ bezahlen (par. 1.5]
Sie sind zur geheimhaltung verpflichtet. Es herrscht Stillschweigen über alles, was im Camp passiert. Auch über das, was nicht im Fernsehen gezeigt wird (par.7.2]
Sie müssen sich von einem Psychologen untersuchen lassen, diese von der Schweigepflicht entbinden. (Par. 2.2)
Sie geben ihr Einverständnis, sich 24 Stunden lang mit offener und versteckter Kamera filmen und mit Mikrofonen belauschen zu lassen. Alles darf gesendet werden (par. 4.1
Ohne Absprache dürfen sie mit niemanden reden (Par.12.2)
Wer harte oder weiche Drogen (z.B. Alkohol) konsomiert, wird gekündigt und muss eine Konventionalstrafe zahlen, wird Disqulifiziert. (par. 13.2)
Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist Ausgeschlossen (par. 13)
Quelle: Bild vom 16.1.04
der Vertrag ist Realtiv klein nur 17 Seiten lang aber trotzdem verdammt heftig.
Für die 2 wochen bekommen sie zwischen 20.000 und 60.000 € Je nach bekanntheit.
Sie müssen di "Qünsche und Vorgaben des Produzenten stets beachten und entsprechende Anweisungen Folge leisten (Par.1 Punkt 4)
Verlassen sie unerlaubt das Camp müssen sie eine Vertragsstrafe von bis zu 60.000€ bezahlen (par. 1.5]
Sie sind zur geheimhaltung verpflichtet. Es herrscht Stillschweigen über alles, was im Camp passiert. Auch über das, was nicht im Fernsehen gezeigt wird (par.7.2]
Sie müssen sich von einem Psychologen untersuchen lassen, diese von der Schweigepflicht entbinden. (Par. 2.2)
Sie geben ihr Einverständnis, sich 24 Stunden lang mit offener und versteckter Kamera filmen und mit Mikrofonen belauschen zu lassen. Alles darf gesendet werden (par. 4.1
Ohne Absprache dürfen sie mit niemanden reden (Par.12.2)
Wer harte oder weiche Drogen (z.B. Alkohol) konsomiert, wird gekündigt und muss eine Konventionalstrafe zahlen, wird Disqulifiziert. (par. 13.2)
Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist Ausgeschlossen (par. 13)
Quelle: Bild vom 16.1.04
der Vertrag ist Realtiv klein nur 17 Seiten lang aber trotzdem verdammt heftig.
