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Prozess gegen U-Bahn-Schläger von München beginnt - Druckversion +- Peoplesboard.de (https://www.peoplesboard.de/pboard2) +-- Forum: Community (https://www.peoplesboard.de/pboard2/forumdisplay.php?fid=5) +--- Forum: Dies und Das (https://www.peoplesboard.de/pboard2/forumdisplay.php?fid=11) +--- Thema: Prozess gegen U-Bahn-Schläger von München beginnt (/showthread.php?tid=18831) |
- Achse - 29.06.2008 Zitat:Original von DarkSavier Sicherlich gab es Gewalttaten Jugendlicher schon immer... leider... aber sie nehmen laut Statistiken zu... und da sollte man überlegen woran... und vor allem nehmen nunmal Gewaltaten von Jugendlichen mit einem ausländischen Hintergrund zu... Genau wie Alkohol oft in meinen Augen als ausrede genommen wird... für mich ist Alkohol niemals eine Ausrede... wer die Flasche ansetzt weiß, dass evtl. bei Ihm die letzten vernünftigen Bahnen versagen... also sollte er nicht trinken, wenn er weiß das er dazu neigt gewalttätig zu werden... daher ist dies für mich nie ein milderner Umstand... Zitat:Ich möchte nur ein Beispiel anbringen - am 01.01.2008 wurde ein 56 Jahre alter Mann hier in Hamburg beim Sammeln von Leergut von betrunkenen Jugendlichen lebensgefährlich zusammengeschlagen und liegen gelassen. Das Alter der Täter 14, 15 und 17...da bleibt Dir die Spucke weg! Der einzigste Unterschied zu dem hier besprochenen Fall liegt nur darin das a, keine Kamera etwas filmte und b, die Jugendlichen allesamt deutsche waren. Warum da kein so starkes Medieninteresse entstand... Das Medieninteresse war sicherlich allein deswegen nicht so groß, weil sicherlich es keine Aufnahmen gab... aber wir müssen generell da stärker bestrafen... die jugendlich kommen ja oft mit sozialstunden davon... das kann es nicht sein... - DarkSavier - 29.06.2008 Zitat:Original von Achse Sicherlich. Aber es ist wie beim Prozess gegen den Junkie der seinen Sohn zu Tode prügelte. Das die Prügelattacken gegen einen kleinen Knirps von nichtmal drei Jahren tödlich sein könnten...nicht vorhersehbar. So oder so, es gibt die Gesetze, nur kaum Richter (die unter Personalmangel leiden) die sich dafür einsetzen. Alleine die Hörigkeit der Richter auf "Sachverständige"...haarsträubend. Letztens davon gelesen das private Vereine Spürhunde ausbilden und verwalten, sprich die Privatpersonen mit diesen Hunden eine "Spur" am Tatort aufnehmen und dieses vor Gericht als unumstößlich gilt. Bis man selber nachweisen kann das man unschuldig ist... Na ja, eine Diskussion über die deutsche Rechtssprechung ist was anders. Auf jeden Fall wäre nur das mit dem Alkohol nach deutschem Gesetz ne Chance für die beiden. Sind ja dann nur noch bedingt schuldfähig... @Sozialstunden Diese sind ja nicht so verkehrt, hilft dem Staat und den gemeinnützigen Einrichtungen teils ungemein. Nur wie Du sicherlich meintest...bei Körperverletzung und schlimmer kein geeignetes Mittel mehr. - Pauleta - 30.06.2008 Nachdem ich ejtzt mal wieder ein bisschen zeit finde nurnoch mal kurz: Grundgesetz Artikel 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Und genau darum geht es mir! Inwiefern ist die Gleichheit vor dem Gesetz gewahrt, wenn dem "Ausländer"(freundlich auch Gast genannt) eine andere Strafe droht, weil er "Gast" ist, als dem Deutschen? Wohlgemerkt bei exakt der selben Straftat? ISt es nicht so, dass durch die Ausweisung aufgrund einer Straftat(während der Deutsche dieselbe Straftat dann auf Bewährung oder im Knast absitzt) der "Gast" aufgrund seiner "Heimat und Herkunft [...] benachteiligt oder bevorzugt" wird? (Den Rest übergeh ich mal, weil sich letzten Endes eigentlich alles um diese Frage dreht und meine Zeit begrenzt ist) Was haben denn Aufnahmen mit Medieninteresse zu tun? Glaubst du, die BILD-zeitung braucht Aufnahmen um zu hetzen? Könnte ja eventuell auch am anderen unterschied liegen, dass die Bild da nciht Amok lief! Urteil gefällt - Slash - 08.07.2008 In München wurde heute das Urteil im Prozess der beiden U-Bahn-Schläger verkündet. Entgegen dem Plädieren der Verteidigung hat das Amtsgericht auf Versuchten Mord entschieden: Somit erhält der 21jährige Serkan A. zwölf Jahre und der 18jährige Spyridon L. achteinhalb Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf bzw. neun Jahre Haft gefordert. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,564531,00.html - DAZsound - 08.07.2008 Gerechte Strafe für die beiden, ist sogar zuwenig meiner Meinung nach, Abschieben sollte man die beiden auch. - Mephisto - 08.07.2008 Zitat:Original von DAZsound Sehe ich genauso. Es wurden schon Menschen für weniger abgeschoben, was in dem Falle absolut zulässig und notwendig gewesen wäre. Wer sich so verhält sollte kein Gastrecht hier geniessen dürfen. - The Fighting Irish - 08.07.2008 Meiner Meinung nach definitiv zu wenig dafür das sie einen Menschen grundlos beinahe umgebracht.Wobei ich nicht sagen möchte das es für sowas einen Grund gibt. Jedenfalls kann es nicht sein das die beiden Täter mir Ende 20 bwz. Anfang 30 wieder aus dem gefängsnis kommen und dann den Rest ihres Llebens noch hier verbringen dürfen,während das Opfer den Rest seines lebens unter den Spätfolgen zu leiden hat. - Can Shamrock - 08.07.2008 Nun, bei dem Griechen geht es vom Gesetzgeber ja eigentlich nicht höher, da er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, was mit 18 Jahren üblich ist. Da ist die Höchststrafe 10 Jahre und das für Mord. Daher ist das so gesehen gerechtfertigt, zumal man ihn auch nach den acht Jahren noch in Sicherheitsverwahrung nehmen kann. Was die 10 Jahre für den Haupttäter angeht denke ich, dass das so halbwegs in Ordnung geht. 12 Jahre hätten es ebenso getan, allerdings kann ich die Verteidiger verstehen, die bei ihm auch Jugendstrafrecht anwenden wollten, schließlich war er zur Tatzeit noch 20, da kann man es noch anwenden. Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass die Verteidiger dem Rentner den schwarzen Peter zuschieben wollten und scheinbar Zeugen laden wollten, die rassistische Äußerungen des Opfers hätten bestätigen können. Da muss ich mir echt an den Kopf fassen. Gut, dass ich nicht mehr Jura studiere. - Pauleta - 08.07.2008 Die Strafzeit ist eher zu kurz, unabhängig davon, dass ich das nicht als Mord, sondern als Totschlag bewerte. Wieso antwortet eigentlich keiner der Abschiebefreunde auf meine Grundgesetzartikel? - Can Shamrock - 08.07.2008 Zitat:Original von PauletaIst kein Totschlag, da hier § 211 2 gilt: "Mörder ist, wer (...) heimtückisch oder grausam (...) einen Menschen tötet." Zum Grundgesetzt: Glaubst du, dass zwei Deutsche eine geringere Strafe bekommen hätten? Abschiebung ist keine Strafe in dem Sinne sondern eine Beendigung der Aufenthaltserlaubnis. Man hat ihm erlaubt sich hier aufzuhalten und er hat sich nicht an die Gesetze des Rechtsstaates gehalten, warum sollte man es ihm also weiter erlauben vom Grundsatz her. Wenn er zu dämlich/stolz/faul/wasauchimmer war, sich nen Pass zu besorgen, soll er lieber keine Rentner zusammenschlagen. Außerdem wird ihm bei einer Abschiebung im Normalfall sogar ein Teil seiner Strafe erlassen. - Snowder - 08.07.2008 Ich find die Strafzeit zu wenig. Nichdestotrotz sollten die beiden nach dem Absitzen der Strafe abgeschoben werden. Keine Sicherheitsverwahrung oder so, weil das ehrlich gesagt nur dem Staat auf der Tasche liegen ist. Wie im Post zuvor gesagt: Ihnen wurde erlaubt hier zu sein und damit verlangt, nach unseren Regeln/Gesetzen zu spielen. Wurde nicht gemacht, also Strafe und dann nicht über Los, sondern über die Grenze. Ich seh es ehrlich gesagt schon so streng, weil man sich im Ausland von unserer Seite aus auch nicht so aufführen darf. Da sind die Strafen noch strenger, wie wir jüngst erlebt haben. Hab gegen keinen Ausländer etwas, der nach Deutschland will und hier sein Leben und seine Arbeit verbringen will. Hab genug solcher Freunde. Aber jeder hat nach den Regeln des Landes zu spielen. Wer das nicht tut, dem solle auch Einhalt geboten werden. - Pauleta - 08.07.2008 Aber ist Mord nicht immer an die Planung gebunden? Ausweisung wird hier und überall sonst als Strafe verwendet und aufgefasst! Und es ist eine Strafe, wenn man bedenkt, wie es in fast allen ländern zu geht! Und da man Ausweisung als Strafe sieht, werden die "Ausländer" aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt...!(siehe Grundgesetz) Speziell Absatz eins greift hier noch mehr! inwieweit ist Gleichheit vor dem Gesetz gegeben, wenn die einen anders als die anderen behandelt werden vom gesetz aufgrund ihrer Herkunft? Und das miut dem Pass sit nicht so einfach, wie du es dir vllt vorstellst! Einen Deutschen Pass beantragt man nicht einfach so, sonst gäbe es keine Asylheime. - Can Shamrock - 08.07.2008 Zitat:Original von PauletaDas ist eines von vielen Mordmerkmalen wie z.B. niedere Beweggründe, Befriedigung des Geschlchtstriebs, Habgier, usw. Hier greift "grausam" als Mordmerkmal, weil der Mord unter Zufügung von besondere Qualen und unter gefühlloser unbarmherziger Gesinnung geschehen wäre. Zitat:Original von PauletaAusweisung gibts im Strafgesetzbuch nicht mal, also kann es von Rechtswegen her auch nicht als Strafe deklariert werden (wobei ich hier bewusst die zivilrechtlichen Folgen ausklammere). Unfair wäre es, wenn die beiden in ihrer "Heimat" noch einmal für die selbe Tat verknackt würden. So gesehen hast du insoweit Recht, dass die Sache für den Täter noch nicht gegessen ist, allerdings kann man erstens einen Deutschen nicht ausweisen, zweitens sehe ich eine angestrebte Integration der beiden als komplett fehlgeschlagen und drittens haben sie ihre Feindseligkeiten dem deutschen Volk gegenüber offen zur Schau gestellt, sodass es von meiner Seite dahingehend kein Mitleid gibt. Der Haupttäter der beiden ist übrigens ein in München geborener Türke. Einfacher bekommt man die Staatsbrürgerschaft nicht hinterhergeworfen. Das zum Thema Reue und Entschuldigungen: [Bild: http://www.faz.net/m/%7B868D8772-070B-47CE-B7C8-46970B5585D3%7DPicture.jpg] |