19.04.2010, 18:57
Frage zu Wirtschaft & Rechtswesen:
Wenn Arbeitnehmer durch die aktuellen Ereignisse mit dem lahmgelegten Flugverkehr verhindert sind ihren Arbeitsplatz aufzusuchen; wie läuft das gesetzlich ab? Erhält man den vollen Lohn? Oder werden die Fehltage gar von den Urlaubstagen abgezogen? Gibt es da einen bestimmten Gesetzesartikel zu höheren Gewalten?
Wenn Arbeitnehmer durch die aktuellen Ereignisse mit dem lahmgelegten Flugverkehr verhindert sind ihren Arbeitsplatz aufzusuchen; wie läuft das gesetzlich ab? Erhält man den vollen Lohn? Oder werden die Fehltage gar von den Urlaubstagen abgezogen? Gibt es da einen bestimmten Gesetzesartikel zu höheren Gewalten?
