Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
FAQ-Thread für Gott und die Welt
Das Ding hat einen Namen, nennt sich PQ-Formel und ist nur die allgemeine Lösung der quadratischen Gleichung per quadratischer Ergänzung, also effektiv die gleiche Gleichung nur umgeformt.

Hilft zwar keinem weiter, wollte ich aber mal gesagt haben. Breites Grinsen
Zitieren
*huststreberhust* ;)

Das Teil hat nen Namen?

Also wie gesagt, ich wusste bisher nicht das das Teil nen anderen namen außer Lösungs- und Mitternachtsformel hat... ist aber interresant zu erfahren
Zitieren
Mir fällt grad auf, dass das alles falsch ist.

Die PQ-Formel ist die Lösung einer quadratischen Gleichung in dieser Form:

x² + px + q = 0

Adrian wollte aber die Lösung, wenn die Gleichung in dieser Form angegeben ist:

ax² + bx + c = 0

Die wird mit dieser Formel bestimmt:

x1,2 = (-b +/- wurzel(b² - 4ac) ) / 2a

Man kann natürlich auch einfach durch a teilen und die PQ-Formel nehmen.

PS: Schön mal sowas einfaches machen zu dürfen. Die Fixgeradenberechnungen, die ich für morgen können muss, machen gerade wahnsinnig. Breites Grinsen
Zitieren
Wem sagst du das?^^

Immer wenn mal der seltene Fall eintritt und ich diese nette Mitternachtsformel benutzen darf jubel ich innerlich XD

Ist aber wirklich nützlich und die muss man auch (auswendig) können, die braucht man so oft...

Oh, und Geeps: Schäm dich X(
Zitieren
Frage zu Wirtschaft & Rechtswesen:

Wenn Arbeitnehmer durch die aktuellen Ereignisse mit dem lahmgelegten Flugverkehr verhindert sind ihren Arbeitsplatz aufzusuchen; wie läuft das gesetzlich ab? Erhält man den vollen Lohn? Oder werden die Fehltage gar von den Urlaubstagen abgezogen? Gibt es da einen bestimmten Gesetzesartikel zu höheren Gewalten?
Zitieren
In Deutschland ist das so, dass man bei Fehltagen - auch bei unvorhersehbaren Ereignissen - keinen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung hat. Das ist eine Kann-Bestimmung und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Was er nicht darf, ist fristlos kündigen. Man fehlt ja nicht unentschuldigt. Ein Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung besteht im Krankheitsfall. Bei Flugausfällen muss man mit dem Arbeitgeber sprechen, ob eventuell nachgearbeitet werden kann. Man muss vielleicht auch ein paar Urlaubstage dafür opfern.
Zitieren
Es ist Mai und die Prüfungen rücken näher, wie ich an ein paar privaten Anfragen merke. Wer also Probleme oder Fragen bei Bio und Chemie hat, dann fragt. Besser fragen, als eine schlechte Note kassieren. Ich bin zwar kein Doktor der Chemie, aber aus der Praxis kann ich schon bei einigen Sachen helfen. Im Moment habe ich Luft dafür. :winke:
Zitieren
Zum Glück hab ich die Naturwissenschaften seit einigen Jahren hinter mir Breites Grinsen
Zitieren
Bitte, ich brauche unbedingt Hilfe.

Es geht um Betriebs- und Volkswirtschaft!

Was versteht man bei einer Bindungsdauer bei Angeboten unter einem doppelten Postweg bzw. einer doppelten Beförderungszeit?
Zitieren
Also ich könnte mir vorstellen, dass schriftlich zugeteilte Angebote ja einmal zum potenziellen Käufer geschickt werden müssen und dieser dann schriftlich das Angebot annimmt. So, dass Angebote dann ja nicht nur für 3 Tage gültig sein dürfen, weil es vom Postweg her schon nicht leistbar ist.

Wäre nur ne Vermutung von mir. Konnte bei Google auch nichts weiteres herausfinden.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Klonen - ein Segen oder nur eine Möglichkeit, Gott zu spielen? White Unicorn 3 945 18.07.2004, 20:07
Letzter Beitrag: White Unicorn
  Euer MOD Gott hats geschafft KingKoolTaxXx 10 2.719 14.06.2002, 17:30
Letzter Beitrag: DiViNo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste