01.04.2010, 15:59
Vor dem Landgericht Ulm endete gestern einer der größten Prozesse seit mehreren Jahren, der besonders 2009 für Schlagzeilen sorgte. Die Jugendkammer verurteilte die beiden Täter Andreas H. und Frederik B. zu Höchststrafen. H. muss wahrscheinlich lebenslang hinter Gittern mit anschließender Sicherungsverwahrung. B. wurde zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt, dass das Jugendstrafrecht vorsieht.
[Bild: http://d2.stern.de/bilder/stern_5/panora...80_120.jpg]
In der Nacht zu Karfreitag 2009 erschossen sie die gesamte Familie von H. mit insgesamt 30 Schüssen. Im Oktober 2008 entwendeten sie aus dem Schützenhaus in Eislingen 20 Waffen und rund 1700 Schuss Munition. Die Waffen wurden dann auf dem Dachboden in B.'s Haus versteckt. Am 09. April 2009 feierte die Familie von H. noch in einer Gaststätte. Als die Eltern bei dem Fest waren, erschossen H. und B. zunächst die beiden Schwestern von H.. Danach gingen sie zur Feier und taten so, als wenn nichts geschehen wäre. Sie machten sich vor dem Verlassen der Eltern wieder auf den Heimweg. Als Hansjürgen und Else H. gegen Mitternacht ihre Wohnung betraten, feuerte B. zunächst auf den Vater und dann auf die Mutter. Hansjürgen H. starb im Flur.
Am Morgen des 10. April 2009 meldete sich H. bei der Polizei und gab an, vier Leichen gefunden zu haben. Im Verlauf des Tages verstrickten sich aber beide Täter in Widersprüche, die dann zur Festnahme führten. Das Motiv konnte in dem Prozess nicht restlos geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft warf H. vor, seine Familie wegen des Vermögens aus Habgier getötet zu haben. Er konnte B., seinen besten Freund, zu dieser Tat überreden. Ferner beurteilte ein Psychologe vor Gericht, dass B. an einer Form des Autismus leide. Die enge Beziehung zu H. war so stark, dass sich B. letztlich die Waffe griff und auf Drängen von H. schoss. Der Verteidiger von H. will beim BGH in Revision gehen, um eine Jugendstrafe zu erreichen. Sollte der BGH dies ablehnen, wird H. nach 15 Jahren keinen Antrag auf Entlassung stellen können, da bei ihm die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
http://www.youtube.com/watch?v=SHaTdfF5z...re=related
http://www.youtube.com/watch?v=oLrAfuBa1...re=related
[Bild: http://d2.stern.de/bilder/stern_5/panora...80_120.jpg]
In der Nacht zu Karfreitag 2009 erschossen sie die gesamte Familie von H. mit insgesamt 30 Schüssen. Im Oktober 2008 entwendeten sie aus dem Schützenhaus in Eislingen 20 Waffen und rund 1700 Schuss Munition. Die Waffen wurden dann auf dem Dachboden in B.'s Haus versteckt. Am 09. April 2009 feierte die Familie von H. noch in einer Gaststätte. Als die Eltern bei dem Fest waren, erschossen H. und B. zunächst die beiden Schwestern von H.. Danach gingen sie zur Feier und taten so, als wenn nichts geschehen wäre. Sie machten sich vor dem Verlassen der Eltern wieder auf den Heimweg. Als Hansjürgen und Else H. gegen Mitternacht ihre Wohnung betraten, feuerte B. zunächst auf den Vater und dann auf die Mutter. Hansjürgen H. starb im Flur.
Am Morgen des 10. April 2009 meldete sich H. bei der Polizei und gab an, vier Leichen gefunden zu haben. Im Verlauf des Tages verstrickten sich aber beide Täter in Widersprüche, die dann zur Festnahme führten. Das Motiv konnte in dem Prozess nicht restlos geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft warf H. vor, seine Familie wegen des Vermögens aus Habgier getötet zu haben. Er konnte B., seinen besten Freund, zu dieser Tat überreden. Ferner beurteilte ein Psychologe vor Gericht, dass B. an einer Form des Autismus leide. Die enge Beziehung zu H. war so stark, dass sich B. letztlich die Waffe griff und auf Drängen von H. schoss. Der Verteidiger von H. will beim BGH in Revision gehen, um eine Jugendstrafe zu erreichen. Sollte der BGH dies ablehnen, wird H. nach 15 Jahren keinen Antrag auf Entlassung stellen können, da bei ihm die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
http://www.youtube.com/watch?v=SHaTdfF5z...re=related
http://www.youtube.com/watch?v=oLrAfuBa1...re=related
